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AGB - Automatenprofi

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AGB

Über uns
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Automatenprofi.ch GmbH
Talstrasse 28, 6403 Küssnacht am Rigi (SZ) - Tel. 041- 490 22 77 (nachfolgend AP genannt)


1. Allgemein
1.1
Für unsere Angebote und Lieferung gelten die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Abweichende und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftlichen Form.

2. Lieferumfang
2.1
Die Lieferung erfolgt unter Pauschalkosten gemäß Offerte an den gewünschten Standort. (Bordsteinkante)

2.2 Maßgebend für die Konfiguration und gegebenenfalls die Spezialausrüstung der zu liefernden Geräte ist unsere Auftragsbestätigung / Offerte/Bestellannahme sowie eventuelle schriftliche Nachträge. Konstruktionsänderungen gegenüber der Auftragsbestätigung / Offerte / Bestellannahme sind vorbehalten, sofern diese Änderungen keinen Einfluss auf die Funktion, die Leistung und den Preis haben.

2.3 An der integrierten Software gewährt AP dem Kunden die nicht übertragbare und nicht ausschließliche Erlaubnis zur Benutzung.

2.4 Alle von AP erarbeiteten Programme, einschließlich des damit im Zusammenhang stehenden Know-how und sämtliche Dokumentationen bleiben geistiges Eigentum von AP.

2.5 Der Kunde verpflichtet sich, die Hard- und Software sowie sämtliche Informationen inkl. Know-how, welche ihm im Zusammenhang mit der Lieferung bekannt werden, nur für seinen eigenen Gebrauch mit den gelieferten Produkten zu benützen, sie dritten nur zugänglich zu machen, soweit es für den Gebrauch der Produkte unerlässlich ist.

2.6 Bei der Weiterveräußerung der Geräte überbindet der Kunde diese Verpflichtung seinem Abnehmer. Jedoch nicht die Garantieleistungen.

2.7 Die Lieferung und Montage der Geräte erfolgt durch das Fachpersonal vom AP. Vorgängig sind durch den Käufer die bauseits notwendigen Installationsvorbereitungen (Elektrizität, evt. Betonfundament usw.) erstellen zu lassen. Die Montagearbeiten und Material werden zusätzlich in Rechnung gestellt.


2.8 Für die Einhaltung allgemeiner und örtlicher Vorschrift am Standort der Geräte ist der Kunde verantwortlich.

2.9 Im Anschluss an die Montage erfolgt eine Instruktion betreffend Bedienung und Unterhalt des Gerätes. (kann auch am Firmensitz von AP erfolgen). Durch Unterzeichnung des Übernahmeprotokolls bestätigt der Kunde, diese Instruktion vollständig und umfassend erhalten zu haben.

3. Annullierung
3.1
Ein rechtsgültiger erteilter und von AP bestätigter Auftrag kann nur in zwingenden Fällen annulliert werden und bedarf der schriftlichen Bestätigung von AP. Der Käufer verpflichtet sich, 30% vom Auftragswert zu Bezahlen.

4. Liefertermine
4.1
die vereinbarten Liefertermine beruhen auf den zur Zeit der Auftragsbestätigung bekannten Verhältnissen. AP kann die Lieferzeit verlängern, wenn

4.2 bei AP und/oder ihren Unterlieferanten die Verhältnisse sich durch äußere Einflüsse derart verändern, dass ein geordneter Fortgang der Arbeiten nicht mehr möglich ist, die zur Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben nicht oder zu spät eintreffen oder nachträglich geändert werden.

4.3 wenn die entsprechenden Leitungen nicht installiert und die übrigen baulichen Maßnahmen nicht abgeschlossen sind (Pkt. 2.7).

4.4 Eine verspätete Lieferung, ungeachtet der Gründe, gibt dem Kunden nicht das Recht, vom Vertrag zurückzutreten; ebenso werden sämtliche Folgeforderungen irgendwelcher Art wegbedungen.

4.5 Können die bestellten Geräte zum vereinbarten Termin nicht geliefert werden, aus Gründen welche AP nicht zu vertreten hat, ist AP berechtigt, nach 30 Tagen Wartezeit den gesamten Auftrag mit dem bestätigten Zahlungsziel sofort einzufordern. Gleichzeitig werden die Apparate bei MT auf Kosten des Kunden eingelagert. Lagergebühr in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat beim Besteller berechnet werden.


5. Zahlung

Falls eine Rechnung bei Fälligkeit nicht bezahlt ist, werden alle übrigen Rechnungen sofort fällig und die restlichen Lieferungen erfolgen nur bei gleichzeitiger Barzahlung. Mahnkosten Fr. 10.- / pro Mahnung.Außerdem, wird auf jeder an Fälligkeit unbezahlten Rechnungen ein Verzugszins von 7% dazugerechnet. Ferner behält sich MT das Recht vor, sämtlichen Dienstleistungen, bis zur Begleichung aller offenen Rechnungen einzustellen.

   
6. Eigentumsvorbehalt
6.1
Der Kunde gibt sein ausdrückliches Einverständnis, dass AP den Eigentumsvorbehalt beim zuständigen Register und gegebenenfalls beim Hausbesitzer eintragen kann. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers

7. Garantie

7.1 AP leistet diese Garantie für die Dauer von mind.12 Monaten (Ersatzteile) Occasion 3 bis 6 Monate ab Datum der Inbetriebsetzung (Arbeitsrapport des Servicetechnikers), oder ab Datum der Übergabe (Übernahmeprotokoll). Arbeit und Anfahrt wie auch Rückfahrt sind nicht unter Garantie. Weitere Leistungen werden im Kauf-Vertrag oder Miete-Kauf Vertrag aufgeführt.


7.2 AP erbringt die Garantieleistung nach ihrem Ermessen am Standort der Geräte oder in den eigenen Werkstätten. Entsprechend den Umständen wird AP diejenigen Teile unentgeltlich Ersetzen, welche sich innerhalb eines Jahres infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit als erheblich beeinträchtigt herausstellt. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von AP über.

 


7.3 Zu Vornahme aller durch AP notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzteillieferungen hat der Kunde nach Abstimmung mit AP die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. In der Regel erfolgen solche Arbeiten während der Normalarbeitszeit.

7.4 Die Garantiepflicht erstreckt sich nicht auf Schäden, welche durch unsachgemäßen Einsatz oder durch Belastungen entstanden sind, über die anlässlich der Auftragsbestätigung bekannten Werte hinausgehen.

7.5 Von der Garantieleistung ausgeschlossen ist der Ersatz sämtlicher Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Ausfälle durch Stromunterbruch, Netzwerkausfall, Telefonausfall insbesondere auch ausgeschaltete Schalter und Sicherungen und Elementarschäden. Störungen durch äußere Einflüsse wie Licht, Feuchtigkeit, Staub, Schmutz, Kälte, Wasser, Tiere usw. Unsachgemäße Bedienung, fahrlässige oder böswillige Beschädigungen, sowie höhere Gewalt (Feuer-, Frost-, Wasserschäden, Kondensbildung usw.)
Störungen und Defekte infolge Eingriffe von nicht autorisierten Personen an der Anlage und dessen Peripherie. Fehler verursacht durch falsche Programmierung, Vandalismus, Fremdkörper in Münzkanal oder Banknoteneinschub, fehlende Münzen in Münzwechsler, einzelnes verklemmtes Produkt. Jegliche Ersatzansprüche für Folgeschäden, wie z.B. für Gewinnausfall, Frostschäden, Stromausfälle, Systemabstürze intern und extern, Vandalismus usw. sind ausgeschlossen. Zahlungssysteme, insbesondere (Zahlungsterminals, OR-Code Lösungen, Badges etc.) mit Karte oder Kontaktlos die durch LAN-Anschluss oder Data/SIM) erfolgen, und über externe Anbieter
 
betrieben werden, übernimmt AP keine Garantie für die Funktionalität. AP stellt lediglich die MDB-Schnittstelle an den Geräten zu Verfügung. Ansprüche für unterbruch, Gewinnausfall usw. müssen immer an die Anbieter der Hersteller der Zahlungsterminals etc. erfolgen. Jegliche Ansprüche an AP werden abgelehnt.    


8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von AP, anwendbar ist schweizerisches Recht.

9. Schlussbestimmungen
Spezialbedingungen, Ergänzungen und Änderungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Mündliche Mitteilungen an Mitarbeiter von AP sind unwirksam.


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